Sushi und Soehne - Lieferdienst für Sushi in Moers

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Über die Bestellplattform unter www.sushiundsoehne.de vermittelt die Sushi und Söhne Moers, Xantener Straße 24B, 47441 Moers, die Lieferung von Speisen und Getränken aus dem Sortiment der einzelnen Lieferanten an gewerbliche und private Konsumenten (Kunden). Lieferanten sind ausschließlich Franchisebetriebe des „Sushi und Söhne“-Systems. Vorbehaltlich der Ziffer 9. besteht eine vertragliche Beziehung zwischen der Sushi und Söhne Moers und dem Kunden nur insoweit, als die Sushi und Söhne Moers die Bestellungen an den jeweiligen Lieferanten vermittelt. Ein Vermittlungsentgelt ist vom Kunden nicht zu entrichten. Die Sushi und Söhne Moers schuldet eine unverzügliche, automatisierte Weiterleitung der Bestellung mittels geeigneter Kommunikationsmittel an den jeweiligen Lieferanten. Sie haftet insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei der Bestellung werden die für die Vertragsdurchführung unverzichtbaren persönlichen Daten des Kunden erhoben. Diese sind u.a. der vollständige Name des Kunden, die vollständige Lieferanschrift einschließlich der Postleitzahl sowie die Telefonnummer, unter der der Kunde zwischen der Absendung der Bestellung und der Auslieferung für den Lieferanten (z.B. ggf. für Rückfragen) erreichbar ist. Soweit weitere Daten erhoben werden, ist deren Angabe freiwillig und als solches gekennzeichnet. Für die Verarbeitung der Daten gelten die jeweils aktuellen, auf der Bestellplattform abrufbaren Datenschutzbestimmungen der Sushi und Söhne Moers.
  2. Der jeweilige Lieferant hält seine Leistungen aus Gründen der Qualitätssicherung und aufgrund dessen, dass der Vertragsgegenstand die Auslieferung frisch hergestellter, zum sofortigen Verzehr bestimmter Speisen beinhaltet, nur in einem begrenzten geographischen Gebiet vor. Die Vertragsdurchführung setzt die Einhaltung eines bestimmten Mindestbestellwertes voraus, der vom Lieferanten für einzelne geographische Gebiete (Gemeinden oder Gemeindeteile) festgesetzt und auf der Bestellplattform angegeben wird. Der Mindestbestellwert ist eingehalten, wenn der Preis der bestellten Speisen diesen erreicht oder überschreitet; bei dieser Feststellung wird der Preis für Getränke sowie Desserts und der Aufpreis der Zusatzkomponente „mit Menü“ nicht mit einbezogen. Lieferungen nach außerhalb des jeweils angegebenen Liefergebietes oder unterhalb des jeweiligen Mindestbestellwertes können nur nach Verfügbarkeit und aufgrund individueller Anfrage beim betreffenden Lieferanten ausgeführt werden. Etwaig erhobene Lieferentgelte bzw. Anfahrtspauschalen und Kostenpauschalen für die Verwendung unbarer Bezahlmöglichkeiten werden ebenfalls auf den Mindestbestellwert nicht angerechnet.
  3. Die Bewerbung der Speisen und Getränke für einzelne „Sushi und Söhne“-Betriebe stellt kein verbindliches Angebot im Namen der jeweiligen Betriebsinhaber dar. Durch die Absendung einer konkreten Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches, unwiderrufliches – jedoch für die üblicherweise zu erwartende oder vom Kunden ausdrücklich angegebene Lieferzeit befristetes – Angebot ab. Ein Vertrag zwischen dem jeweiligen Betriebsinhaber und dem Kunden kommt daher zustande, sofern auf die Bestellung durch den Kunden (Angebot) der Betriebsinhaber die Annahme des Angebotes erklärt. Die Annahme erfolgt in der Regel ausschließlich konkludent durch Zubereitung der bestellten Speisen und Ausführung der Bestellung innerhalb der regelmäßigen Lieferzeiten. Der automatisierte Versand einer Bestellbestätigung durch die Sushi und Söhne Moers stellt keine Annahme des Angebotes dar. Vielmehr handelt es sich hierbei lediglich um eine Bestätigung, dass die Bestellung erfolgreich an den Lieferanten übersandt wurde. Die Versendung von Bestellungen ohne Rechtsbindungswillen oder unter unbefugter Angabe fremder oder Verwendung erfundener Daten (Scherzbestellungen) ist unzulässig und kann straf- und zivilrechtlich verfolgt werden; der Kunde haftet insoweit der Sushi und Söhne Moers und dem Lieferanten für jeglichen hierdurch entstehenden Schaden.
  4. Gegenstand des Vertrages zwischen dem Kunden und dem Lieferanten ist in Abhängigkeit von der Art der bestellten Speisen und Getränke deren frische Herstellung oder Abfüllung, soweit es sich nicht um Lebensmittel in Fertigpackungen im Sinne des § 6 Abs. 1 des Eichgesetzes handelt, und Auslieferung an die vom Kunden angegebene Anschrift. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden können die Waren auch im jeweiligen Betrieb zur Abholung bereitgehalten werden. Es werden ausschließlich Verträge über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Lieferung von Speisen und Getränken zu einem bestimmten Zeitpunkt bzw. innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB vermittelt. Daher besteht kein gesetzliches oder vertragliches Widerrufs- oder Rückgaberecht des Kunden.
  5. Der Lieferant ist berechtigt, das Angebot an einen anderen Lieferanten, bei dem es sich ebenfalls um einen Franchisenehmer des „Sushi und Söhne“-Systems handeln muss, weiterzuleiten, sofern dieser die Lieferung besser ausführen kann, insbesondere weil die Lieferung in das von dem anderen Lieferanten beworbene Gebiet erfolgen soll. In diesem Falle kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem anderen Lieferanten zustande, soweit dieser das Angebot annimmt.
  6. Die Sushi und Söhne Moers ist berechtigt, technische Vorhaltungen zu treffen, dass Bestellungen aus bestimmten geographischen Gebieten unabhängig von der Wahl des Kunden an denjenigen Lieferanten vermittelt werden, dessen Liefergebiet sie zuzuordnen sind. Dabei kann insbesondere die Postleitzahl als einziges Unterscheidungskriterium verwendet werden. Der Kunde ist daher verpflichtet, bei der Bestellung die für die Bestellanschrift zutreffende Postleitzahl (unter Ausschluss von speziellen Postleitzahlen für Postfächer oder Großempfänger) anzugeben.
  7. Die Herstellung der bestellten Speisen erfolgt ausschließlich innerhalb der für den jeweiligen Lieferanten angegebenen Öffnungszeiten. Die Auslieferung erfolgt durch individuelle Anlieferung zum vom Kunden angegebenen Auslieferungsort, wobei der Versand vom Betrieb des Lieferanten in der Regel unmittelbar nach Abschluss der Herstellung der Speisen und ggf. Abfüllung vorgefertigter Speisen und Getränke erfolgt. Die Lieferzeit bemisst sich in Abhängigkeit der örtlichen Verkehrsverhältnisse und steht insoweit außerhalb der Einflussmöglichkeiten des Lieferanten.
  8. Der Preis für die Speisen und Getränke sowie, soweit anfallend eines Entgeltes für die Auslieferung (Leistungsentgelt) ist sofort fällig und zu zahlen und vorbehaltlich einer ausdrücklichen anderweitigen Vereinbarung sowie des in Ziffer 9 beschriebenen Falles ausschließlich unter Verwendung gesetzlicher Zahlungsmittel (Banknoten und Münzen in Euro-Währung) zu erbringen.
  9. Soweit der betreffende Lieferant eine entsprechende Vereinbarung mit der Sushi und Söhne Moers getroffen hat und der Kunde aufgrund dessen die eingerichtete Bestellplattform auf der Internet-Homepage www.sushiundsoehne.de nutzen kann, besteht die Möglichkeit einer Bezahlung des Leistungsentgelts im Sinne der Ziffer 8 mittels Kreditkarte, Sofortüberweisung oder des Dienstes PayPal. Die gewünschte Zahlungsweise muss bei der Bestellung angegeben werden. Im Falle der Nutzung einer dieser Zahlungsweisen zieht die Sushi und Söhne Moers das Leistungsentgelt in eigenem Namen auf Rechnung des Lieferanten beim Kunden ein. Die Zahlung an die Sushi und Söhne Moers führt damit im Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zur Erfüllung der Pflicht zur Zahlung des Leistungsentgelts. Mängel in der Abwicklung zwischen dem Lieferanten und der Sushi und Söhne Moers kann der Lieferant dem Kunden nicht entgegenhalten. Sofern der Kunde infolge von Leistungsmängeln Ansprüche gegen den Lieferanten auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Leistungsentgelts hat, kann er diese bis zur Höhe des an die Sushi und Söhne Moers gezahlten Leistungsentgelts auch gegenüber der Sushi und Söhne Moers geltend machen; insoweit besteht ein Gesamtschuldverhältnis im Sinne des § 421 BGB.
  10. Soweit der betreffende Lieferant eine entsprechende Vereinbarung mit der Sushi und Söhne Moers getroffen hat, und dem Kunden aufgrund dessen eine entsprechende Möglichkeit eröffnet wird, besteht die Möglichkeit einer unbaren Bezahlung des Leistungsentgelts im Sinne der Ziffer 8 mittels EC-Zahlung. Diese Zahlungsweise muss bei der Bestellung angegeben werden. Der Lieferant ist berechtigt, das Leistungsentgelt um die ihm für die Bearbeitung der unbaren Bezahlungen durch Dritte berechneten Kosten, ggf. auch auf der Grundlage von Kostenpauschalen, zu erhöhen, sofern diese Kosten vor Absendung der Bestellung durch den Kunden ausdrücklich ausgewiesen werden. Im Falle der Nutzung dieser Zahlungs-weise autorisiert der Kunde eine Kontodeckungsprüfung und die Einhaltung des Tageslimits durch die Rechenzentrale des kartenausgebenden Instituts. Sofern die Überprüfung des Kontos durch die Rechenzentrale des kartenausgebenden Instituts die von dem Kunden beauftragte Zahlung genehmigt, erhält der Lieferant unmittelbar das Leistungsentgelt auf seinem Konto gutgeschrieben. Die Zahlung an den Lieferanten führt damit im Verhältnis zwischen dem Lieferanten und dem Kunden zur Erfüllung der Pflicht zur Zahlung des Leistungsentgelts. Sofern der Kunde infolge von Leistungsmängeln Ansprüche gegen den Lieferanten auf vollständige oder teilweise Rückerstattung des Leistungsentgelts hat, muss er diese gegenüber den Lieferanten geltend machen. Die Sushi und Söhne Moers ist in diesem Fall in keiner Weise an der Zahlungsabwicklung oder Leistungserbringung beteiligt; der Kunde hat daher keine Ansprüche auf Rückgewähr des Leistungsentgelts gegen die Sushi und Söhne Moers.
  11. Der Kunde ist unter keinem Gesichtspunkte verpflichtet, Bestellungen über die Internetplattform www.sushiundsoehne.de vorzunehmen. Insbesondere kann sich der Kunde über diese Plattform auch lediglich über das Angebot der einzelnen Lieferanten informieren und seine Bestellung auf andere Weise, insbesondere telefonisch oder per Telefax unmittelbar an den jeweiligen Lieferanten richten. In diesem Falle gelten, soweit individuell keine abweichenden Vereinbarungen getroffen sind, die gesetzlichen Bestimmungen.
  12. Die Sushi und Söhne Moers verpflichtet sich zur Einhaltung ihrer Datenschutzbestimmungen, die gesondert zum Abruf durch den Kunden auf der Internetseite www.sushiundsoehne.de bereitgehalten werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass der Bestellvorgang teilweise unter Verwendung ungesicherter Datenverbindungen abgewickelt werden kann. Der Kunde haftet gegenüber der Sushi und Söhne Moers für die Richtigkeit der von ihm eingegebenen persönlichen Daten zur Vertragsabwicklung einschließlich der freiwillig angegebenen Daten und für jeden der Sushi und Söhne Moers oder deren Vertragspartnern durch die Unrichtigkeit dieser Daten entstehenden Schaden.

Stand: 24. Mai 2018